Rechtsanwälte Dr. Prinz & Stoltefuß
Kompetente Unterstützung bei Verkehrsunfällen und Verkehrsdelikten.
Schnell, zuverlässig und erfolgreich.
24/7 Unfallhotline
Rund um die Uhr erreichbar im Notfall
Erfahrene Fachanwälte
Spezialisiert auf Verkehrsrecht
Kostenfreie Erstberatung
Unverbindlich und transparent
100% für Sie
Durchsetzung Ihrer Rechte
Verkehrsunfall – was tun?
Ein Verkehrsunfall bringt viele Fragen und Stress mit sich. Fehler bei der Unfallaufnahme oder Regulierung können Geld und Rechte kosten. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt – sachlich, erfahren, persönlich.
So einfach geht’s
In 4 Schritten zu Ihrem Recht nach einem Verkehrsunfall
1
Unfall melden
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder online
2
Kostenlose Beratung
Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie
3
Schadensregulierung
Wir kümmern uns um alles Weitere
4
Ihr Recht
Sie erhalten die volle Entschädigung
Hatten Sie einen Unfall?
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenfreie Erstberatung.
Wir sind 24/7 für Sie erreichbar.
Sie sollen bekommen, was Ihnen rechtlich zusteht – vollständig und ohne unnötigen Aufwand.
– Unfallhilfe Westfalen
Verkehrsdelikte & Verkehrsrecht
Unsere Kanzlei vertritt Sie nicht nur nach einem Unfall, sondern auch bei allen
verkehrsrechtlichen Problemen: Bußgeldverfahren, Fahrverbot, Punkte oder Verkehrsstraftaten.
Bußgeldverfahren
Wir prüfen Ihren Bescheid und legen bei Fehlern Einspruch ein.
Fahrverbot
Wir prüfen Alternativen und kämpfen für Ihre Fahrerlaubnis.
Punkte in Flensburg
Wir prüfen Ihre Punkte im Fahreignungsregister genau.
Verkehrsstraftaten
Wir verteidigen Sie entschlossen bei schweren Vorwürfen.
Warum Prinz & Stoltefuß?
Unsere Kanzlei ist auf Verkehrsrecht und Unfallregulierung spezialisiert. Wir vertreten die Interessen von Mandanten mit Erfahrung, Durchsetzungskraft und persönlicher Betreuung.
Langjährige Erfahrung
Über 20 Jahre Spezialisierung auf Verkehrsrecht
Hohe Erfolgsquote
Über 95% erfolgreiche Schadensregulierungen
Persönliche Betreuung
Ihr Ansprechpartner von Anfang bis Ende
Transparente Kosten
Kostenfreie Erstberatung und klare Kostendarstellung
Das Team – lernen Sie uns kennen!
Unsere Kanzlei ist auf Verkehrsrecht und Unfallregulierung spezialisiert. Wir vertreten die Interessen von Mandanten mit Erfahrung, Durchsetzungskraft und persönlicher Betreuung.
Dr. Felix Prinz
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Medizinrecht Zertifizierter Unfallschadenabwickler (VdVKA e.V.)
Anna-Lena Stoltefuß
Fachanwältin für Verkehrsrecht und Familienrecht
Kim Kuhne
Rechtsfachwirtin
Unfallschadenmanagement
02306 98134 – 33
Sven Louis Fieseler
staatl. geprüfter Betriebswirt Unfallschadenmanagement 02306 98134 – 33
Carolin Brumberg
Buchhaltung und Zwangsvollstreckung
02306 98134 – 18
Monika Keller
Empfang und Unfallschadenmanagement
02306 98134 – 0
Ellen Hoffmann
Schreibbüro und Unfallschadenmanagement
02306 98134 – 0
Aldona Dingeldey
Unfallschadenmanagement
02306 98134 – 33
Natalie Sabo
Unfallschadenmanagement
02306 98134 – 33
Alina Schöven
Schreibbüro
02306 98134 – 0
Lika Friedrich
Auszubildende
02306 98134 – 0
Ratgeber / FAQ
In unserem Ratgeberbereich beantworten wir häufige Fragen rund um Unfallhilfe und Verkehrsrecht verständlich und praxisnah.
Wer zahlt den Gutachter nach einem Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für ein Schadensgutachten – Sie haben freie Gutachterwahl und müssen nicht in Vorleistung treten. Wir klären das für Sie mit der Versicherung.
Wie wird Schmerzensgeld berechnet?
Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzung sowie den Auswirkungen auf Ihren Alltag. Es gibt keine feste Tabelle – wir dokumentieren Ihre Verletzungsfolgen sorgfältig und setzen eine angemessene Entschädigung durch.
Was tun bei Fahrerflucht?
Notieren Sie Kennzeichen, Fahrzeugtyp und Zeugen und informieren Sie die Polizei. Auch ohne bekannten Unfallgegner kann Ihre Vollkaskoversicherung oder die Verkehrsopferhilfe einspringen. Wir übernehmen die Kommunikation mit Polizei und Versicherung für Sie.
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Ein Einspruch lohnt sich oft bei Messfehlern oder einer fehlerhaften Anhörung. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Wir prüfen Ihren Bescheid kostenfrei und zeigen Ihre Erfolgsaussichten auf.
Was kostet die Erstberatung?
Die Ersteinschätzung Ihres Falls ist bei uns kostenlos und unverbindlich. So wissen Sie von Anfang an, welche Ansprüche Sie haben und was die nächsten Schritte sind.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung auch unsere Anwaltskosten. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, klären wir die Kostendeckung direkt mit ihr.
Muss ich nach einem Unfall die Polizei rufen?
Bei Personenschäden oder unklarer Schuldfrage sollten Sie die Polizei immer hinzuziehen. Bei kleineren Blechschäden reicht oft ein gemeinsam ausgefüllter Unfallbericht – im Zweifel empfehlen wir, uns vorher kurz zu kontaktieren.
Haben Sie noch Fragen?
Nicht die passende Antwort gefunden? Kontaktieren Sie uns - wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Ihrem individuellen Fall.
Unsere Partner
Wir arbeiten eng mit Werkstätten, Autohäusern und Sachverständigen zusammen, um Unfallgeschädigten schnelle und professionelle Hilfe zu bieten.